Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Unsere Produkte werden in hochwertiger künstlerischer wie handwerklicher Arbeit
hergestellt. Die Naturmaterialien Ton und Glasur beanspruchen eine aufwendige
Verarbeitungstechnik, die im Resultat immer eine eigene Charakteristik aufweist.
Diese unverwechselbaren Eigenheiten der einzelnen Arbeit lässt jedes Objekt zum
eigenständigen Unikat werden. Abweichungen von der Vorlage in Farbe, Form,
Größe oder Oberflächenstruktur sind also keine Gründe zur Beanstandung. Durch
Auftragserteilung werden unsere aufgeführten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,
falls nicht anders vereinbart, Vertragsbestandteil.

2. Lieferung und Lieferzeit
Das Keramik-Atelier Donhauser bemüht sich die im Kaufvertrag vereinbarte
Lieferzeit einzuhalten. Die rohen Tonarbeiten benötigen in der Regel eine
natürliche und gleichmäßige Trocknungszeit von sechs bis acht Wochen. Sollte
hier eine Verzögerung eintreten, wird sie dem Kunden sofort mitgeteilt und ein
neuer Liefertermin vereinbart. Unsere Objekte werden bis vor die
Haustür frei geliefert. Eine Abladehilfe muss gestellt werden.

3. Mängelrügen und Gewährleistung
Die Ware muss sofort nach Erhalt auf Mängel und Zustand geprüft werden.
Etwaige  Beanstandungen müssen dem Keramik-Atelier Donhauser unverzüglich
gemeldet werden. Begründeten Mängelrügen wird durch Nachbesserungen,
Umtausch oder Preisnachlass entsprochen. Objekte, die nach Wünschen
des Kunden gestaltet oder gearbeitet wurden, sind von der Rückgabe
ausgeschlossen. Ansonsten gilt das Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von 14
Tagen nach Vertragsabschluss.Detailveränderungen die der Qualitäts- und
Designverbesserung dienen, werden ohne besondere Absprache durchgeführt.


4. Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt
Die Preise für die einzelnen Unikate werden auf Anfrage mitgeteilt. Rechnungen
müssen, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Ware beglichen
werden.Das Keramik-Atelier Donhauser behält sich das Eigentumsrecht an allen
gelieferten Waren bis zur vollständiegen Tilgung aller Forderungen vor.

5.  Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den Sitz des Keramik-Atelier
Donhauser zuständige Gericht.