Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Produkte werden in hochwertiger künstlerischer
wie handwerklicher Arbeit
hergestellt. Die Naturmaterialien Ton und Glasur beanspruchen eine
aufwendige
Verarbeitungstechnik, die im Resultat immer eine eigene Charakteristik
aufweist.
Diese unverwechselbaren Eigenheiten der einzelnen Arbeit lässt
jedes Objekt zum
eigenständigen Unikat werden. Abweichungen von der Vorlage
in Farbe, Form,
Größe oder Oberflächenstruktur sind also keine Gründe
zur Beanstandung. Durch
Auftragserteilung werden unsere aufgeführten Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen,
falls nicht anders vereinbart, Vertragsbestandteil.
2. Lieferung und Lieferzeit
Das Keramik-Atelier Donhauser bemüht sich die
im Kaufvertrag vereinbarte
Lieferzeit einzuhalten. Die rohen Tonarbeiten benötigen in
der Regel eine
natürliche und gleichmäßige Trocknungszeit von sechs
bis acht Wochen. Sollte
hier eine Verzögerung eintreten, wird sie dem Kunden sofort
mitgeteilt und ein
neuer Liefertermin vereinbart. Unsere Objekte werden bis vor die
Haustür frei geliefert. Eine Abladehilfe muss gestellt werden.
3. Mängelrügen und Gewährleistung
Die Ware muss sofort nach Erhalt auf Mängel
und Zustand geprüft werden.
Etwaige Beanstandungen müssen dem Keramik-Atelier Donhauser
unverzüglich
gemeldet werden. Begründeten Mängelrügen wird durch
Nachbesserungen,
Umtausch oder Preisnachlass entsprochen. Objekte, die nach Wünschen
des Kunden gestaltet oder gearbeitet wurden, sind von der Rückgabe
ausgeschlossen. Ansonsten gilt das Rücktrittsrecht vom Vertrag
innerhalb von 14
Tagen nach Vertragsabschluss.Detailveränderungen die der Qualitäts-
und
Designverbesserung dienen, werden ohne besondere Absprache durchgeführt.
4. Kaufpreis und Eigentumsvorbehalt
Die Preise für die einzelnen Unikate werden auf Anfrage mitgeteilt.
Rechnungen
müssen, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt
der Ware beglichen
werden.Das Keramik-Atelier Donhauser behält sich das Eigentumsrecht
an allen
gelieferten Waren bis zur vollständiegen Tilgung aller Forderungen
vor.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das für den
Sitz des Keramik-Atelier
Donhauser zuständige Gericht.
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